Mietrecht

Die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter bergen oft Konfliktpotential, besonders wenn nach dem Vertragsabschluss eine Veränderung am Gebäude vorgenommen, der Mietpreis geändert, die Betriebskostenvorauszahlung erhöht wird oder die Vertragsbeziehung beendet werden soll. Umfangreiche Mieterschutzvorschriften führen dazu, dass auch die Vermieter nicht ohne Beachtung entsprechender Verfahrensvorschriften solche Veränderungen durchführen können.

Oft erweisen sich dann die abgeschlossenen Verträge als ungenügend oder fehlerhaft.

Hier kann Ihnen Rechtsanwalt Henkel aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung helfen. Insbesondere bei der Prüfung einzelner Geschäftsbedingungen auf Zulässigkeit und Richtigkeit hat er in der Vergangenheit schon viele Rechtsstreitigkeiten für seine, voll zufriedenen, Mandanten entscheiden können.

Im einzelnen geht es dabei oft um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, der Kündigung von Mietverträgen, die Berechtigung der Forderung von Schönheitsreparaturen, der Zulässigkeit von Modernisierungen, dem Verlangen von Mietminderungen und Rückzahlungsansprüchen der Kaution.